AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Alarmkom GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Für Verträge mit Alarmkom GmbH, auch für zukünftige Verträge, gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird daher ausdrücklich widersprochen.
(2) Angebote von Alarmkom GmbH in Prospekten, Anzeigen usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
(3) Alarmkom GmbH erkennt von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht an, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
(4) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Der Vertrag über die Nutzung von Diensten von Alarmkom GmbH kommt erst mit der Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Alarmkom GmbH oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Alarmkom GmbH kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer Schweizer Bank abhängig machen.
(2) Soweit sich Alarmkom GmbH zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von Alarmkom GmbH kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
§ 3 Kündigung
(1) Der Vertrag wird für eine Nutzungsperiode von mindestens 12 Monaten geschlossen, beginnend mit dem Datum des Beginns der Leistungsverpflichtung.
(2) Der Vertrag ist frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, muss die Kündi-gung Alarmkom GmbH mindestens drei Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben zugehen.
(3) Sofern eine Kündigung nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.
(4) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grunde.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Alarmkom GmbH ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Dabei gewährleistet Alarmkom GmbH eine Erreichbarkeit der zu verwaltenden Domain von 99,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Alarmkom GmbH liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
(2) Soweit Alarmkom GmbH entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit – mit Vorankündigung – eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von Alarmkom GmbH sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
a) Alarmkom GmbH innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
b) Alarmkom GmbH unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten;
c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste von Alarmkom GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Netz von Alarmkom GmbH erforderlich sein sollten;
e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen;
f) Alarmkom GmbH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, Alarmkom GmbH durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;
h) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen;
i) Alarmkom GmbH entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten;
j) SPAM-Aktionen jeder Form zu unterlassen. Für evtl. rechtliche Folgen oder Bearbeitungsaufwand für Beschwerden bei Alarmkom GmbH ist der Kunde in vollem Umfang verantwortlich.
Definition von SPAM:
• Elektronische Nachrichten, die an einen Empfänger gesendet werden, zu dem der Absender keine geschäftliche oder persönliche Beziehung hat, und die unaufgefordert oder ohne die ausdrückliche Zustimmung des Empfängers verschickt wird.
• Im Usenet und an Message Boards gesendete Nachrichten, die nicht zum Thema gehören (ohne Zusammenhang mit dem eigentlichen Diskussionsthema), von einer Newsgroup an ein anderes Kommunikationssystem gesendete oder in mehreren Newsgroups gleichzeitig veröffentlichte Nachrichten (sog. „cross-posting“) oder öfter als nötig veröffentlichte Nachrichten.
• In Chat-Rooms veröffentlichte Werbung bzw. Werbung an Personen oder Gruppen über Internet Relay Chat (IRC) oder „Instant Messaging“-Systeme wie z.B. ICQ.
k) Von den bei Alarmkom GmbH angemieteten Rechnern dürfen keine Angriffe/DOS-Attacken oder sonstige Störungen des Internetbetriebes durchgeführt werden; für den entsprechenden Schaden ist der Auftraggeber in vollem Umfang haftbar, das entsprechende System wird in einem der vorgenannten Fälle umgehend vom Netz genommen.
(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 lit. b), c) und j) genannten Pflichten, ist Alarmkom GmbH sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von lit. h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
(4) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind.
§ 6 Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste von Alarmkom GmbH durch Dritte liegt im Verantwortungsbereich des Vertragspartners von Alarmkom GmbH.
(2) Der Kunde hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von Alarmkom GmbH durch Dritte entstanden sind.
§ 7 Preise und Zahlung
(1) Alarmkom GmbH stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt entsprechend der bestellten Pakete, jeweils zu Beginn des Folgemonats.
(2) Die vereinbarten Entgelte sind entsprechend der bestellten Pakete im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.
(4) Leistungs- und Telekommunikationskosten (Telekom-Gebühren) zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von Alarmkom GmbH sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf einer Seite von Alarmkom GmbH gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modembereitstellung, etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
(5) Alarmkom GmbH wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und – soweit verfügbar – in elektronischer Form zukommen lassen.
(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am siebten Tag nach Rechnungsstellung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist Alarmkom GmbH berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzöge-rung, Rückvergütung
(1) Gegen die Forderungen von Alarmkom GmbH kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Alarmkom GmbH die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom, etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Alarmkom GmbH oder der Unterlieferanten, Unterauftragsnehmern bzw. bei den von Alarmkom GmbH autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POPs) eintreten – hat Alarmkom GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Alarmkom GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
(3) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontigente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn (a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Infrastruktur von Alarmkom GmbH zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, (b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von Alarmkom GmbH liegende Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn Alarmkom GmbH oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§ 9 Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Alarmkom GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, dass Alarmkom GmbH eine höhere Zinslast nachweist. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
(2) Alarmkom GmbH kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als einen Monat erstreckt und Alarmkom GmbH gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Alarmkom GmbH vorbehalten.
§ 10 Verfügbarkeit der Dienste
Alarmkom GmbH bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. Alarmkom GmbH wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
§ 11 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die Alarmkom GmbH unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass Alarm-kom GmbH seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich Alarmkom GmbH Dritter zur Erbringung der ange-botenen Dienste bedient, ist Alarmkom GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. Insbesondere weit Alarmkom GmbH darauf hin, dass die Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung an die an der Registrierung beteiligten Dritte übermittelt und im üblichen Umfang zur Identifizierung des Inhabers der Domain veröffentlicht werden einschließlich der öffentlichen Abfragemöglichkeit in sog. Whois-Datenbanken.
(4) Alarmkom GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die von Alarmkom GmbH mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von Alarmkom GmbH nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
(5) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
(6) Alarmkom GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem jetzigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer im Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf den Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Für Schäden haftet Alarmkom GmbH nur dann, wenn Alarmkom GmbH oder einer der Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Alarmkom GmbH oder einer der Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung durch Alarmkom GmbH auf den Schaden beschränkt, der für Alarmkom GmbH bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war.
(2) Die Haftung von Alarmkom GmbH wegen zugesicherter Ei-genschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
(3) Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Falle unberührt.
(4) Alarmkom GmbH haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leis-tungen von Alarmkom GmbH unterbleiben. Alarmkom GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
(5) Alarmkom GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(6) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
a) durch die Inanspruchnahme der Dienste von Alarmkom GmbH,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch Alarmkom GmbH,
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch Alarmkom GmbH,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens Alarmkom GmbH,
e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch Alarmkom GmbH nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Deutschen Telekom, beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung von Alarmkom GmbH für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den einfachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.
(7) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Alarmkom GmbH oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste von Alarmkom GmbH oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§ 13 Zusätzliche Bestimmungen
Tätigkeiten im Bereich des Webdesign (insbesondere die Erstellung, Anpassung und Pflege von Websites) unterliegen nicht diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich des WEBDESIGN von Alarmkom GmbH zur Verwendung gegenüber Unternehmern.
§ 14 Mitteilungen
(1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
(2) Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
(3) Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Jeder Vertragspartner stellt auf Wunsch des anderen ein abgestimmtes Verschlüsselungssystem wie beispielsweise PGP auf seiner Seite zur Verfügung.
(4) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung, bei Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens, sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher Form verlangt werden.
§ 15 Schiedsklausel
(1) Ein Schiedsgericht entscheidet endgültig und bindend unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit über alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich Streitigkeiten über seinen Bestand oder seine Beendigung.
(2) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern und wird für jeden Streitfall besonders gebildet, wobei jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Diese beiden so ernannten Schiedsrichter wählen den Obmann.
Ort des Schiedsverfahrens ist Freiburg im Breisgau. Sitzungen des Schiedsgerichts können auch an anderen Orten, insbesondere am Sitz des Obmannes stattfinden.
(3) Das Verfahren, das vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt wird, leitet der Obmann.
(4) Vor Erlass des Schiedsspruches sind die Parteien mündlich zu hören, es sei denn, sie verzichten beide schriftlich auf eine mündliche Verhandlung.
Das Schiedsgericht entscheidet nach geltendem materiellen Recht. Es entscheidet auch über die Kosten des Schiedsverfahrens in entsprechender Anwendung der §§ 91 ff. ZPO. Es bemüht sich in jedem Verfahrensstadium um eine gütliche Beilegung des Rechtstreits.
(5) Die Schiedsrichter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz.
§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort
(1) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Bad Krozingen vereinbart. Als Gerichtsstand wird in diesem Fall Basel vereinbart.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.
Basel, den 01. Juli 2009